Das Wichtigste aus dem Steuerrecht – März 2025
- Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen
- Ordnungsgeldverfahren abwenden – Jahresabschluss 2023 bis spätestens 31.03.2025 offenlegen
- Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025
- BFH ändert Rechtsprechung zur Ermittlung der Fahrzeuggesamtkosten bei Leasing für berufliche Fahrtkosten
- Entschädigung für Verdienstausfall ist vollständig steuerpflichtig
- Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar