Sehr geehrte Damen und Herren,
im Steuerrecht ergeben sich neue Gestaltungschancen! Verantwortlich dafür zeichnet in erster Linie der Gesetzgeber, welcher zahlreiche neue Investitionsanreize durch steuerliche Fördermaßnahmen in einem sog. Wachstumschancengesetz setzt, das allerdings erst im Dezember 2023 verabschiedet werden soll (betroffen davon sind die Ausführungen unter den Tz. 1, 2, 4, 5, 8–10, 14, 15, 17 [c], 22, 23, 32, 33 [Hinw.], 35 [a], 40, 44–47, 56 und 59 [b] dieses Informationsschreibens). Begünstigt werden dabei nicht allein Investitionen im betrieblichen Bereich, sondern etwa auch im Rahmen der Gebäudevermietung. Doch nicht nur darüber informieren Sie die nachfolgenden Ausführungen,
sondern auch über wichtige andere Änderungen, die etwa auf neue Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit sowie Anweisungen der Finanzverwaltung zurückzuführen sind.
Die nachfolgenden Ausführungen sind nach einzelnen Themengebieten gegliedert, so dass Sie anhand der Inhaltsübersicht schnell jene Aspekte auffinden können, die für Sie persönlich von Interesse sind. Sofern Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie, bitte, nicht, diese in Anspruch zu nehmen.