Das Wichtigste aus dem Steuerrecht – März 2026
- BFH: Stellplatzkosten bei Firmenwagen keine Vorteilsminderung
- E-Auto-Förderprogramm rückwirkend ab 01.01.2026
- Grundsteuererlass bei Einnahmeausfall bis 31.03.2026 beantragen
- Schonfrist bis Mitte März 2026: Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
- Unterhaltszahlungen mindern Steuern nur bei Banküberweisung
- Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
- Arbeitnehmerentsendung: Aktualisierte Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn
